Risikolebensversicherung: Wer Rauchen verschweigt handelt grob fahrlässig
Rauchen ist gesundheitsschädigend. Wer raucht steigert sein Risiko krank zu werden und leider auch das des vorzeitigen Todes. Deshalb müssen Verbraucher bei der Gesundheitsprüfung auch klar bekennen: Raucher – Ja oder Nein. Die Antwort beeinflusst maßgeblich die Höhe der Versicherungsprämie, denn Nichtraucher zahlen logischer Weise deutlich weniger.
Sag die Wahrheit bei Gesundheitsfragen
Verbraucher sind per Gesetz dazu verpflichtet, Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstoß dagegen führt zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers und die Angehörigen könnten im Todesfall des Versicherten leer ausgehen. Stirbt der Versicherte also zum Beispiel an Krebs und hat er unwahrheitsgemäß Nichtraucher angegeben, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Als vertragsgemäßer Nichtraucher gilt übrigens wer in den zurückliegenden zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat.
Vom Nichtraucher zum Raucher: Das ändert sich
Wird der Versicherte im Laufe seines Vertrages zum Raucher, müssen die Versicherungsbedingungen unbedingt geprüft werden und der Versicherung diese Statusänderung zum Thema Rauchen gemeldet werden. Dann kann allerdings die Prämie steigen, doch dafür ist im Todesfall die vereinbarte Leistung auch gesichert, denn was bringt eine günstigere Risikolebensversicherung, die im Todesfall wegen arglistiger Täuschung nicht zahlt.
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